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Beitragsordnung des ATV Geilenkirchen

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Allgemeiner Turnverein (ATV) 1927 Geilenkirchen e. V.
Postfach 1310, 52503 Geilenkirchen, Telefon 02451 - 4868020
www.atvgeilenkirchen.de // Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Beitragsordnung
gültig ab 01. Apr. 2016

§ 1) Allgemeines:
Der Allgemeine Turnverein (ATV) 1927 Geilenkirchen e.V.  erhebt für die Durchführung seiner Aufgaben Mitgliedsbeiträge und Kosten für Rücklastschriften und Mahnungen. Der Mitgliedsbeitrag wird vom Gesamtvorstand durch Beschluss bestimmt. Die Zustimmung der Mitgliederversammlung ist bei der nächsten Mitgliederversammlung einzuholen. (§6 der gültigen Satzung). 
Beschluss Mitgliederversammlung vom 12.03.2016 - Beschluss Vorstand vom 12.03.2016

§ 2) Höhe der Beiträge:

Mitglied Erwachsener Kinder / Jugendliche einer Familie
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr  
Erwachsene und Kinder einer Familie
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
Familienhöchst-
beitrag
Erwachsener
über 18 Jahre
1 2 3   1 1 1    
 
Kinder / Jugendliche einer Familie
bis zum vollendeten 18. Lebensjahr
      1 2 3 4 1 2 3    
 
Monatsbeitrag (€) 5,00 8,50 12,00 3,00 5,00 7,00 9,00 7,00 9,00 11,00   12,00
 
Herzsport:


Monatsbeitrag (€)
Mit
Ver-
ord
nung
Teiln. mit Partn.       Ohne Verordnung und mit Arzt Teiln. mit Partn.  
5,00 8,50     10,00 12,50

Der Familienhöchstbeitag beträgt 12,00€ , Herzsport 12,50€. Andere Monatsbeiträge ergeben sich nach vorgegebenem Muster z.B. 5 Kinder = 11,00€

Kurse: Kosten werden jeweils gesondert festgelegt.

Zahlungsweise:
Die Beiträge werden vierteljährlich jeweils am 1. Arbeitstag der Monate Februar, Mai, August und November per Bankeinzugsverfahren durch SEPA-Lastschriftmandat eingezogen,  für Selbstzahler mit vierteljährlicher Zahlung gelten die gleichen Fristen.
Bei halbjährlicher Zahlung werden die Beiträge jeweils am 1. Arbeitstag der Monate Februar und August und bei jährlicher Zahlung am 1. Arbeitstag des Monats August per Bankeinzugsverfahren durch SEPA-Lastschriftmandat eingezogen. Bei vorzeitigem Ausscheiden erfolgt keine Rückzahlung.

Kosten:
Kosten aus Rücklastschriften oder aus nicht erfolgten Lastschriften trägt das Mitglied. 
Werden Zahlungsfristen der Selbstüberweiser nicht eingehalten, erfolgt eine Mahnung. Die Kosten der Mahnung trägt das Mitglied. (z.Zt. 3,00€).

Der Vorstand